Zinsplus voraus: Umtauschoption für Neuverträge der Gothaer

Würfel bilden Pfeil
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Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auf 1 Prozent. Kundinnen und Kunden der Gothaer profitieren bereits jetzt: Verträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Altersvorsorge, die ab dem 1. Juli 2024 abgeschlossen werden, bieten ein kostenfreies Umtauschrecht in die neuen Tarife mit höheren Garantien.

BU-Vorteile maximieren: Früh abschließen, bessere Konditionen sichern

Das kostenfreie Umtauschrecht in den ab dem 1. Januar 2025 gültigen Tarif wird für alle Tarife der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten. „Der frühzeitige Abschluss bietet den großen Vorteil, dass sich Kundinnen und Kunden bereits jetzt ihren aktuellen Gesundheitszustand sichern können und gleichzeitig in der neuen Tarifgeneration von einer höheren Berufsunfähigkeitsrente bei gleichbleibendem Zahlbeitrag profitieren“, sagt Niklas Hermanns, Leiter Leben Innovation. „Die Umstellung auf den neuen Tarif erfolgt selbstverständlich kostenlos und ohne erneute Risikoprüfung“, so Hermanns.

Alle anderen Vertragsbestandteile – insbesondere der Zahlbeitrag – bleiben unverändert. „Wichtig ist, dass der Vertragsabschluss ab dem 1. Juli 2024 erfolgt und der Umtausch im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2025 beantragt wird“, erklärt Hermanns.

Automatische Anpassung bei der Altersvorsorge

Auch Kundinnen und Kunden, die sich für eine Altersvorsorge bei der Gothaer entscheiden, profitieren von den neuen Regelungen. Hier führt die Anhebung des Rechnungszinses zu einem höheren garantierten Mindestrentenfaktor. Dieser Vorteil gilt nicht nur für Neuverträge ab dem 1. Juli 2024, sondern auch für Versicherte, die bereits in der aktuellen Tarifgeneration eine Gothaer GarantieRente Index in Form einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen haben. Die Versicherten werden mit der Jahresmitteilung automatisch über den höheren Rentenfaktor informiert, ohne dass ein Antrag auf Umstellung erforderlich ist.