MICHAELIS-LIVE am 09.09.: VSH-Schadenfälle aus der Praxis im Rahmen des All Risk-Michaelis Cover

Nächster Maklerstammtisch der Kanzlei Michaelis am 3. März 2020
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Eine gute Berufshaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass berechtigte Schadensersatzansprüche gegenüber einer Versicherungsmaklerin oder einem Versicherungsmakler gegenüber dem Kunden befriedigt werden. Diese Schadenfälle dringen normalerweise überhaupt nicht an die Öffentlichkeit, da hierüber in der Regel keine Berichterstattung stattfindet.

Christian Henseler, Geschäftsführer der CGPA in Deutschland, plaudert aus dem „Nähkästchen“: Seit Bestehen des All Risk-Michaelis Cover haben sich einige Schadenfälle ereignet, die seitens des Versicherers unverzüglich reguliert wurden. Lernen Sie aus diesen Schadenereignissen der Kollegen und bilden Sie sich selbst ein Bild von der zugrundeliegenden Rechtslage, der „Haftungsfalle“ und den Vorzügen einer sehr guten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Ein weiterer Punkt ist, welche besonderen Deckungserweiterungen über eine „AVB-Deckung“ für eine Versicherungsmaklerin oder einen Versicherungsmakler von besonderem Vorteil sind. Auch anhand der Schadenbeispiele kann die Wichtigkeit von besonderen vertraglichen Leistungserweiterungen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler verdeutlicht werden.

Teilnehmende erfahren auch, welche Haftungsfälle sich als versicherte Schadenereignisse in den letzten Jahren ereignet haben. Ein Beratungsfehler kann jedem passieren, wichtig ist immer, dass die Schadenregulierung im Sinne des Versicherungsmaklers erfolgt, um die Kundenverbindung nicht zu gefährden. Profitieren Sie von vertiefenden Einblicken in die Schadenregulierung eines Berufshaftpflichtversicherers für Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler.

Die Moderation wird Herr Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL.M. übernehmen

Die Weiterbildungsveranstaltung zum oben genannten Thema findet am Montag, den 09.09.2024, von 17:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr nur online statt. Die Live-Übertragung erfolgt über die Internetseite www.kanzlei-michaelis.de pünktlich ab 17:00 Uhr!

Da es sich um eine Live-Veranstaltung handelt, können Sie auch während des Vortrages jederzeit über E-Mail Ihre Fragen einreichen. Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, zu dem angekündigten Thema schon vorab Ihre Fragen einzureichen. Wir werden versuchen, alle Zuschauerfragen während der Live Veranstaltung zu beantworten. Schicken Sie Ihre Fragen und Wünsche gerne an 
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