Bei Hochwasserwarnung: Autos in Sicherheit bringen

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Nach dem hochsommerlichen Start in den kalendarischen Herbst bringt das Tief Anett viel Regen nach Deutschland. In Teilen Sachsens wird Starkregen erwartet, in den Alpen hat der erste Schneefall eingesetzt, dort und auch am Alpenrand bis nach München wird vor einer heftigen Dauerregensituation gewarnt. Wieder können Straßen durch viel Regen in kurzer Zeit unter Wasser stehen.

Wer das Auto trotz einer öffentlicher Warnung oder Absperrung direkt an einem hochwassergefährdeten Fluss abstellt, riskiert seinen Versicherungsschutz – übrigens auch, bei einer Fahrt durch überflutete Straßen.

Wobei Schäden am Pkw, die durch eine Überschwemmung entstanden sind, grundsätzlich über eine Teilkaskoversicherung abgedeckt sind. Doch Autobesitzerinnen und Autobesitzer müssen handeln, wenn eine Hochwasserlage droht und bei einer behördlichen Hochwasserwarnung das Fahrzeug aus der Gefahrenzone bringen. Das gilt auch für gefährdete Tiefgaragen. Wer die Warnung ignoriert und sein Fahrzeug trotzdem im Überflutungsgebiet stehen lässt, handelt unter Umständen sogar grob fahrlässig. In diesem Fall ist der Versicherungsschutz gefährdet.

Auch vom Fahren durch überflutete Straßen ist abzuraten, weil Autos nicht wassertauglich sind. Saugt der Motor Wasser an und entsteht dadurch ein Schaden, wird von dem sogenannten Wasserschlag gesprochen. Für diesen kommt die Teilkasko nur in Ausnahmefällen auf. Eine Absicherung ist aber über eine Vollkaskoversicherung möglich. Wobei auch hier grobe Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz gefährden kann.

Empfehlungen für Autofahrerinnen und Autofahrer

Wasserschäden am Auto sind der Kfz-Versicherung sofort zu melden. Erreicht das das Wasser die Wagentüren, sollte vor einer Weiterfahrt eine Überprüfung in der Werkstatt erfolgen, ob Motor, Katalysator oder Elektronik beschädigt wurden. Und steht das Fahrzeug komplett unter Wasser, ist in der Regel ein Totalschaden entstanden.