Deutsche Familienversicherung plant Delisting an der Frankfurter Börse

Dr. Stefan M. Knoll, Gründer und Vorstandsvorsitzender © DFV Deutsche Familienversicherung AG

Am heutigen Tag haben die DFV Deutsche Familienversicherung AG und die Haron Holding S.A. eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen, in der sich die Haron Holding S.A. verpflichtet hat, den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots anzubieten, die Aktien der Gesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in bar in Höhe von voraussichtlich Euro 6,60 zu erwerben.

Liegt der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) nach den gesetzlichen Regelungen ermittelte und mitgeteilte Mindestpreis über diesem voraussichtlichen Angebotspreis, so wird der endgütige Angebotspreis dem von der BaFin mitgeteilten Mindestpreis entsprechen. Dieser kann höher sein als der voraussichtliche Angebotspreis.

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG hat sich in der Delisting-Vereinbarung wiederum verpflichtet, den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG möchte in Zukunft strategisch flexibler und freier in unternehmerisch wichtigen Entscheidungen agieren können und zugleich durch den Widerruf der Börsenzulassung jährlich rund 2,5 Mio. Euro einsparen. Außerdem wird durch das Delisting u.a. die Verwaltung erheblich von Berichtspflichten, die keinen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit der DFV Deutsche Familienversicherung AG leisten, entlastet. Die durch diesen Schritt frei werdenden Ressourcen sollen zusätzlich in die Fortsetzung der Unternehmensstrategie des profitablen Wachstums gesteckt werden.
Die Zulassung der Aktien der DFV Deutsche Familienversicherung AG zum Handel am regulierten Markt ist für die DFV Deutsche Familienversicherung AG mit erheblichen finanziellen und personellen Belastungen verbunden, die zudem zu Lasten des Tagesgeschäfts gehen. Hierzu zählen umfangreiche Berichtspflichten, zeitlich herausfordernde Veröffentlichungserfordernisse und die zusätzlich nach den internationalen Rechnungslegungsstandards zu erstellenden Abschlüsse. Die DFV Deutsche Familienversicherung AG strebt an – soweit möglich – einen wirksamen Widerruf der Zulassung ihrer Aktien noch im Kalenderjahr 2024 zu erreichen.