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Noch immer geht ein Schreckgespenst in Deutschland um – die Grundsteuerreform. Mittlerweile befindet sich die „neue“ Grundsteuer bereits auf der Zielgeraden, denn ab 2025 darf die „alte“ Grundsteuer nicht mehr erhoben werden.
„Die gesetzlichen Regelungen, die ab 2025 in Deutschland in Kraft treten, bringen umfassende Veränderungen mit sich, die sowohl die Berechnungsmethoden als auch die Bewertungsverfahren für Immobilien betreffen“, erklärt Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH. Ziel dieser Reform: die Etablierung einer gerechteren, transparenteren und aktuelleren Grundsteuer. Doch was heißt das im Detail für Immobilien- und Grundstückseigentümer?
Regionale Unterschiede
Zentrales Element der Reform ist ein neues Bewertungsverfahren, das auf einer wertabhängigen Berechnung basiert – das so genannte Bundesmodell. Hierbei fließen verschiedene Parameter in die Bewertung ein, darunter der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, die Gebäudeart, das Baujahr des Gebäudes und die Nettokaltmiete. Diese differenzierte Betrachtung soll die Steuerlast unter den Eigentümern gerechter verteilen, indem die tatsächlichen Wertsteigerungen und Nutzungen der Immobilien berücksichtigt werden.
„Neben dem Bundesmodell haben einige Bundesländer eigene Bewertungsverfahren entwickelt. Diese Länder, darunter Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, setzen auf Modelle, die sich teils deutlich vom Bundesmodell unterscheiden und oft wertunabhängige Ansätze verfolgen“, so Bhatti. Diese regionalen Unterschiede führen zu einer Vielfalt von Berechnungsgrundlagen, was unterschiedliche Steuerbelastungen nach sich ziehen kann, je nachdem, in welchem Bundesland sich die Immobilie befindet.
Gerechtere Verteilung
Die Einführung einer Stichtagsregelung erweist sich als wichtiger Aspekt der Reform. Die Bewertung der Grundstücke und Immobilien basiert künftig auf den Zahlen zum 1. Januar 2022. Diese Neubewertung dient als Grundlage für die künftigen Steuerberechnungen und soll eine realistische, vor allem aktuelle Einschätzung der Grundstückswerte gewährleisten.
„Im Gegensatz zum bisherigen System, bei dem Grundstückswerte über Jahrzehnte unverändert blieben, sieht die Reform vor, die Immobilien künftig alle sieben Jahre neu zu bewerten. Die kontinuierliche Neubewertung soll sicherstellen, dass die jeweils geltenden, aktuellen Marktverhältnisse besser widergespiegelt werden und deshalb die Steuerverteilung gerechter wird“, weiß der Experte. Als besonders relevant für vermietete Wohngebäude erweist sich die Einbeziehung der Nettokaltmiete in die Berechnungsgrundlage des Bundesmodells. Dies soll sicherstellen, dass mit der Grundsteuer die tatsächliche Nutzung und die Wertsteigerung einer Immobilie erfasst werden.
„Allerdings kann diese Regelung dazu führen, dass Eigentümer höhere Steuerbeträge zahlen müssen als dies in der Vergangenheit der Fall war. Die Eigentümer werden diese höheren Steuerbeträge an ihre Mieter weitergeben“, erläutert Bhatti. „Die genaue Auswirkung auf Mieter hängt jedoch von der jeweiligen Mietvertragsgestaltung ab.“
Frühzeitig informieren
Doch die Reform bringt auch spezielle Regelungen und mögliche Ermäßigungen mit sich. So gibt es beispielsweise Erleichterungen für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke oder für gemeinnützige Einrichtungen. Diese Sonderregelungen sollen sicherstellen, dass bestimmte gesellschaftlich wichtige Nutzungen von Grundstücken nicht übermäßig belastet werden. Insgesamt zielt die Grundsteuerreform darauf ab, aufkommensneutral ein gerechteres, transparenteres und aktuelleres System zu schaffen.
„Grundstücks- und Immobilieneigentümer sollten sich frühzeitig über die neuen Regelungen in ihrem jeweiligen Bundesland informieren, um sich auf die möglichen Änderungen und finanziellen Auswirkungen vorzubereiten. Das System ist darauf angelegt, aufkommensneutral zu wirken, das heißt die Gemeinden sollen insgesamt keine höhere Grundsteuer einnehmen. Die neuen Regelungen bieten daher auch Chancen“, führt der Steuerberater abschließend an.