Der Beamte hat als Staatsdiener eine Treuepflicht gegenüber seinem Dienstherrn. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser, Beamte bei Krankheit, Invalidität, im Alter sowie dessen Hinterbliebene im Todesfall zu versorgen. Diese Fürsorgepflicht wird auch als Alimentationsprinzip bezeichnet und ist für den Bund sowie die Bundesländer mit hohen finanziellen Verpflichtungen verbunden.