Das Landgericht Stuttgart hat in seinem aktuellen Urteil vom 25.08.2022 zum Aktenzeichen 6 O 51/22 entschieden, dass die Wüstenrot Bausparkasse AG eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung von ihren früheren Immobiliendarlehenskunden vereinnahmt hat und die Vorfälligkeitsentschädigung daher teilweise zurückzahlen muss. Kanzlei HAHN Rechtsanwälte