Das Dienstunfähigkeitsrisiko von Soldaten

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Werden Soldaten und Soldatinnen zu Absicherung ihrer Arbeitskraft beraten, muss das Dienstunfähigkeitsrisiko beleuchtet werden. Dazu gehört auch der Versicherungsschutz bei Auslandseinsätzen. Worauf dabei zu achten ist, stellt Alexander Schrehardt von AssekuranZoom vor.

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbRAssekuranZoomDie Bundeswehr zählt mit über 260.000 Bediensteten, davon rund 180.000 Soldaten, zu den zehn größten Arbeitgebern in Deutschland. Mit den Mitteln aus dem eingerichteten Sondervermögen der Bundesregierung von 100 Milliarden Euro soll die Bundeswehr in den nächsten Jahren technisch aufgerüstet und die Truppenstärke bis zum Jahr 2031 auf 203.000 Soldaten aufgestockt werden. Eine wachsende Zielgruppe für die Vorsorgeberatung zur Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos.

Die Dienstunfähigkeit im Soldatengesetz

Eine Dienstunfähigkeit nach dem Soldatengesetz liegt dann vor, wenn der Soldat aus gesundheitlichen Gründen infolge Krankheit oder eines Unfalls seine Dienstpflichten nicht mehr dauerhaft erfüllen kann. Von einer Dienstunfähigkeit des Soldaten ist auch auszugehen, wenn mit der Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten innerhalb eines Jahres nicht zu rechnen ist.

Während ein Berufssoldat im Fall der Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen ist, kann der Soldat auf Zeit bei Verlust seiner Dienstfähigkeit entlassen werden. Im Gegensatz zu Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf, die bei Dienstunfähigkeit ohne eine Leistungszahlung aus ihrem Dienstverhältnis entlassen werden können, haben Soldaten auf Zeit einen Anspruch auf eine einmalige Übergangsbeihilfe. Diese wird in Abhängigkeit von der geleisteten Dienstzeit bemessen. Soldaten auf Zeit, die mindestens vier Jahre Dienst geleistet haben, erhalten ferner – zeitlich befristet – anteilige Dienstbezüge (Übergangsgebührnisse). Auch die Dauer des Bezugs der Übergangsgebührnisse ist von der Dienstzeit des Soldaten abhängig.

Private Vorsorge für den Fall der Dienstunfähigkeit

In Analogie zur Absicherung der Arbeitskraft von Beamten kann auch das Dienstunfähigkeitsrisiko von Soldaten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden. Die Versicherungsbedingungen sollten dabei um eine Dienstunfähigkeitsklausel ergänzt sein, die dem Soldaten im Fall der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand oder einer Entlassung aus seinem Dienstverhältnis infolge Dienstunfähigkeit eine Leistungszahlung sichert. Der Vermittler sollte bei Prüfung der AVB zwingend darauf achten, dass die Entscheidung des Dienstherrn für den Lebensversicherer bindend ist. Bei der Einrichtung des Versicherungsschutzes für Berufssoldaten sollten ferner die für bestimmte Dienstgrade geltenden besonderen Altersgrenzen berücksichtigt werden.

Versicherungsschutz bei Auslandseinsätzen

Nachdem Soldaten im Rahmen von Auslandseinsätzen auch in Krisenregionen dienstlich verpflichtet werden, muss der Versicherungsschutz für diese Einsätze hinterfragt werden. Hierzu sollte in den Versicherungsbedingungen geregelt sein, dass uneingeschränkter Versicherungsschutz für offizielle, zum Beispiel im Rahmen eines UNO-Mandates erteilte Einsätze, besteht. Die Bayerische hat diese Frage eindeutig beantwortet und erklärt für Soldaten und Soldatinnen einen uneingeschränkten Versicherungsschutz für Auslandseinsätze, für die ein entsprechender Kabinettsbeschluss beziehungsweise die Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt und bei denen Waffen nur zum Zweck der Selbstverteidigung eingesetzt werden (passives Kriegsrisiko).

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