Das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das am 1. Januar 2025 in Kraft trat, sorgt für einige Änderungen im Arbeitsrecht. Rechtsanwältin Sarah Kolß (Kanzlei Michaelis) erklärt, welche Neuerungen Arbeitgeber beachten sollten und wo weiterhin Vorsicht geboten ist.CUsai / pixabayDas Bürokratieentlastungsgesetz IV, das am 1. Januar 2025 in Kraft trat, sorgt für einige Änderungen im Arbeitsrecht. Rechtsanwältin Sarah Kolß (Kanzlei Michaelis) erklärt, welche Neuerungen Arbeitgeber beachten sollten und wo weiterhin Vorsicht geboten ist.CUsai / pixabay
Chefsache

Erleichterungen im Arbeitsrecht: Was das Bürokratieentlastungsgesetz IV bringt

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das am 1. Januar 2025 in Kraft trat, sorgt für einige Änderungen im Arbeitsrecht. Rechtsanwältin Sarah Kolß (Kanzlei Michaelis) erklärt, welche Neuerungen Arbeitgeber beachten sollten und wo weiterhin Vorsicht geboten ist.

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